Nach einem Todesfall in der Familie stellt sich den Angehörigen oftmals eine Vielzahl rechtlicher Fragen. Insbesondere wenn der Erblasser kein Testament hinterlassen hat, stellt sich die Frage, wer den Erblasser beerbt hat. Darüber hinaus müssen die Erben innerhalb einer kurzen 6-Wochen-Frist erklären, ob sie die Erbschaft ausschlagen wollen. Wird die Frist versäumt, ist es dem Erben nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, die Erbschaft nachträglich auszuschlagen. Ist der Erblasser von einer Erbengemeinschaft beerbt worden, gilt es den Nachlass auseinanderzusetzen. Die Auseinandersetzung des Nachlasses ist ein besonders konfliktträchtiger Vorgang, der nicht selten in gerichtlichen Auseinandersetzungen mündet. Egal worum es sich handelt: Sie erhalten eine umfassende außergerichtliche Begleitung bis hin zur Beratung in komplexen und ausgefallenen Spezialmaterien.
Selbstverständlich erschöpft sich meine Beratungstätigkeit nicht in der erbrechtlichen Beratung. Weiter Tätigkeitsschwerpunkte neben dem Erbrecht bilden das Gesellschaftsrecht und das Stiftungsrecht. Die Kombination aus Kreativität und wissenschaftlicher Tiefe bestimmt die hohe Qualität meiner Beratung. Mandanten erfahren stets eine persönliche und individuelle Beratung.
Ich engagiere mich für Ihren persönlichen Fall und verstehe es als meine vornehmste Aufgabe, Ihnen strategisch maßgeschneiderte und dauerhafte Lösungen anzubieten. Ihr rechtlicher und wirtschaftlicher Erfolg ist mein Erfolg. Mein Fokus liegt auf
Ich engagiere mich für Ihren persönlichen Fall und verstehe es als meine vornehmste Aufgabe, Ihnen strategisch maßgeschneiderte und dauerhafte Lösungen anzubieten. Ihr rechtlicher und wirtschaftlicher Erfolg ist mein Erfolg. Mein Fokus liegt auf
- einer individuellen und maßgeschneiderten Mandatsbetreuung,
- einer professionellen und wirtschaftlichen Prozessführung,
- einer kompetenten außergerichtlichen Vertretung.
